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Unsere Leistungen:
Stellung eines Gefahrgutbeauftragten
Erstellen der gesetzlich geforderten Dokumentationen
Schulung der beauftragten Personen Gefahrgut im Unternehmen
Überprüfung der Prozessabläufe beim Versenden und Empfangen gefährlicher Güter
Gefahrgut-
Wirtschaftlichkeits-
Unternehmen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GBV) bestellen. Beteiligte sind unter anderem auch Versender und Empfänger. Ist kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, ist der Unternehmer selbst verantwortlich! Durch Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten kann das juristische und materielle Risiko deutlich gesenkt werden. Sich in die umfassenden Regelungen des ADR einzuarbeiten, ist für kleine Unternehmen häufig ein enormer Aufwand. Hier insbesondere ist ein externer Gefahrgutbeauftragter eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative.